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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für ein MY-NEXT-HOME Makler-Abonnement

Abonnement

Ein Abonnement im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Vereinbarung über die Verbreitung von Werbemitteln in der Internet-Domain www.my-next-home.de (nachfolgend "Objekt"). Für das Abonnement gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die aktuelle Preisliste der my-next-home GmbH, (nachfolgend "MY-NEXT-HOME"), die einen wesentlichen Vereinbarungsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten ist, soweit sie mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenso für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten.

Werbemittel

Ein Werbemittel im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Anzeige für ein Immobilien-Angebot sowie die Aufnahme der Anbieterprofildaten. Eine Anzeige für ein Immobilien-Angebot besteht aus einem Text und/oder Bildern (JPG).

Datenlieferung

Der Abonnent erhält die MY-NEXT-HOME – Objektverwaltung via Onlineerfassung. Oder durch Datenübermittlung durch eine kompatible Immobilienmakler-Software.

Aktualisierung

Der Abonnent ist verpflichtet, für die Pflege der Werbemittel Sorge zu tragen. Die Pflege der Werbemittel umfasst insbesondere deren ständige Aktualisierung. Der Abonnent verpflichtet sich, Werbemittel für Immobilien-Angebote, die nicht mehr zur Verfügung stehen, innerhalb von drei (3) Werktagen aus dem Objekt zu entfernen.

Ablehnungsbefugnis

MY-NEXT-HOME behält sich vor, Werbemittel nach eigenem Ermessen aus dem Objekt zu entfernen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, nachweislich Alleinvertriebsrechte verletzt, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder für MY-NEXT-HOME wegen des Inhalts, der Herkunft oder aus anderweitigen Gründen unzumutbar ist. Insbesondere ist MY-NEXT-HOME berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel aus dem Objekt zu entfernen, wenn der Abonnent spätere Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt.

Rechteeinräumung

Der Abonnent räumt MY-NEXT-HOME für die Laufzeit des Abonnements örtlich unbeschränkt sämtliche für die Nutzung der Werbemittel im Internet für Online- und sämtliche verwandte Medien, wie z.B. Internet-TV, Internet-Radio, Bewegtbilder im erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in allen bekannten Formaten (z.B. HTML, WAP, SMS) ein. Hierzu zählen insbesondere die Rechte zur: Vervielfältigung, Verbreitung, Vermarktung, Sendung und/oder öffentlichen Wiedergabe, Bearbeitung und Auf-bereitung für den Online-Vertrieb, Übernahme in und/oder Entnahme aus Datenbanken.

Gewährleistung des Abonnenten

Der Abonnent gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Abonnent stellt MY-NEXT-HOME von allen Ansprüchen Dritter unabhängig von deren Rechtsgrund frei, die von Dritten aus Anlass der vereinbarungsgemäßen Nutzung der Werbemittel gegen MY-NEXT-HOME geltend gemacht werden. Der Abonnent stellt MY-NEXT-HOME ferner von den Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung frei. MY-NEXT-HOME ist verpflichtet, den Abonnenten nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

Gewährleistung von MY-NEXT-HOME

MY-NEXT-HOME gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Abonnenten ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere dann vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware bei der Dateneingabe, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall auf Grund Systemversagens, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf Proxy-Servern (Zwischenspeichern), der nicht länger als insgesamt 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Werbeschaltung andauert. Weitere Ansprüche des Abonnenten sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Abonnent einen Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Sind etwaige Mängel der Werbemittel nicht offenkundig, hat der Abonnent bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbemittelschaltungen, wenn der Abonnent nicht vor der Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbemittelschaltung auf den Fehler hinweist.

Leistungsstörungen

Entfällt die Werbemittelschaltung aus Gründen, die MY-NEXT-HOME nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, gesetzlichen Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, holt MY-NEXT-HOME die Durchführung der Werbemittelschaltung - sofern möglich - zu angemessener und zumutbarer Zeit im Anschluss an die Beseitigung der Störung nach. Für diesen Fall bleibt der Vergütungsanspruch von MY-NEXT-HOME unberührt.

Haftung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Abschluss der Vereinbarung und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von MY-NEXT-HOME, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens. Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen von MY-NEXT-HOME ist die Haftung gegenüber Kaufleuten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vereinbarungspflichten.

Gebührenliste

Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Gebührenliste. Eine Änderung gegenüber Kaufleuten bleibt vorbehalten.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt in EURO; die Zahlung erfolgt mittels Einzugsverfahren.

Vereinbarungslaufzeit

Das Abonnement verlängert sich jeweils um die vereinbarte Abonnementlaufzeit, wenn es nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt gekündigt wird.

Kündigung

Das beiderseitige Recht der Vereinbarungspartner zur außerordentlichen, auch fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Datenschutz

Das Abonnement wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Saarbrücken. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheck-forderungen, ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstand. Saarbrücken ist auch Gerichtsstand, wenn der Abonnent keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Abschluss der Vereinbarung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Das Vereinbarungsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht, selbst wenn das Internationale Deutsche Privatrecht auf eine fremde Rechtsordnung verweisen sollte. Sollten einzelne Bestimmungen der Abonnement-Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht. In einem solchen Fall gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem von den Vereinbarungspartnern mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern diese Vereinbarung Lücken aufweisen sollte.

Stand: Juli 2008







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